• Erstellung der Vorankündigung
  • Erstellen einer Baustellenordnung mit Organigramm
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
    • Analyse der Entwurfs- und Ausführungsplanung im Hinblick auf gemeinsame, gewerkbezogene gegenseitige und bauablaufbedingte Gefährdungen sowie Gefährdungen aus dem Umfeld und Dokumentation der Ergebnisse
    • Mitwirken bei der Erarbeitung und Aufzeigen von Lösungen zur Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen während der Bauausführung
    • Beratung zur vorhandenen Terminplanung hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
    • Hinwirken auf die Aufnahme sicherheitsrelevanter Inhalte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans in die Ausschreibungsunterlagen
  • Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
    • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Lösungen zur Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen während späterer Arbeiten an der baulichen Anlage
    • Hinwirkung auf die Aufnahme sicherheitsrelevanter Inhalte der Unterlage in die Ausschreibungsunterlagen
  • Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange
    • Mitwirkung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
    • Einweisung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II der Baustellenverordnung, soweit erforderlich
    • Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
    • Stichprobenartige Überprüfung der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand
    • Dokumentation