- Erstellung der Vorankündigung
- Erstellen einer Baustellenordnung mit Organigramm
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Analyse der Entwurfs- und Ausführungsplanung im Hinblick auf gemeinsame, gewerkbezogene gegenseitige und bauablaufbedingte Gefährdungen sowie Gefährdungen aus dem Umfeld und Dokumentation der Ergebnisse
- Mitwirken bei der Erarbeitung und Aufzeigen von Lösungen zur Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen während der Bauausführung
- Beratung zur vorhandenen Terminplanung hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Hinwirken auf die Aufnahme sicherheitsrelevanter Inhalte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans in die Ausschreibungsunterlagen
- Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Lösungen zur Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen während späterer Arbeiten an der baulichen Anlage
- Hinwirkung auf die Aufnahme sicherheitsrelevanter Inhalte der Unterlage in die Ausschreibungsunterlagen
- Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange
- Mitwirkung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
- Einweisung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II der Baustellenverordnung, soweit erforderlich
- Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Stichprobenartige Überprüfung der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand
- Dokumentation